„Die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie entsprechende Veranstaltungen sind untersagt; dies gilt auch für Kinos mit Ausnahme von Auto-Kinos.“
So das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dieses wurde am Donnerstag veröffentlicht, von der Bundesregierung unterzeichnet und wird ab Freitag in allen Bundesländern in Kraft treten und bis Ende Juni gelten. Eine Ausnahme gibt es in den Bundesländern, in denen die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter 100 liegt.
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