Das Berliner Verwaltungsgericht hatte letzte Woche in einer Eilentscheidung das generelle Tanzverbot in geschlossenen Räumen gekippt. Für Geimpfte und Genesene Personen sei das Verbot unverhältnismäßig, für nur getestete Menschen gelte es aber weiterhin. Der Senat werde hier nicht in Berufung gehen. Nun hat sich die Clubcommission in einer Pressemeldung dazu geäußert.
Grundsätzlich begrüßt die Clubcommission das Urteil, „da sich dadurch eine weitere Dynamik rund um Öffnungsszenarien von Indoor-Tanzveranstaltungen entwickelt“, wie es in der Pressemeldung heißt. Es bestehe aber nach wie vor das Risiko, dass ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu erneuten Schließungen führen könnte. Dadurch sei die Planbarkeit für Clubs und Veranstalter*innen nach wie vor nicht gegeben. Deshalb fordert sie im Fall hoher Infektionszahlen die Pflicht eines PCR-Tests für alle Veranstaltungsgäste. Nur bei geringen Infektionszahlen sollen Genesene und Geimpfte ohne einen solchen Test Veranstaltungen besuchen dürfen.
Die Clubcommission bezieht sich bei den Forderungen auf die kürzlich durchgeführten „Clubcultur-Rebott“-Pilotveranstaltungen. So würden auch Nicht-Geimpfte eingeschlossen werden.
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