FFA gleicht pandemiebedingte Verwerfungen aus

FFA gleicht pandemiebedingte Verwerfungen aus

Die Referenzförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die deutsche Filmwirtschaft. Die Förderung wird nachträglich gezahlt, wenn mit einem Film bestimmte Zuschauer*innenerfolge erreicht wurden. Die Förderung gibt es für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino.

Die pandemiebedingt geringen Auslastungen und Schließungen der Spielstätten haben es aber kaum möglich gemacht, die benötigten Referenzpunkte zu erreichen. So kam es zu großen Verwerfungen zwischen den Filmen, „die im pandemiefreien Teiljahr und solchen, die im pandemischen Teiljahr gestartet sind“, wie es in der Erklärung der FFA heißt.

Für das Kinojahr 2020 wird nun eine einmalige strukturelle Sonderförderung eingerichtet, die diese Verwerfungen ausgleichen soll. Sie gilt für Filme, „deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen erheblich betroffen sind“, wie die FFA mitteilt. „Der Ausgleich erfolgt auf Basis der Referenzpunktwerte und des Fördervolumens eines pandemiefreien Durchschnittsjahres durch entsprechende Auffüllungen.“ Anträge für Produktion und Verleih können ab sofort gestellt werden. Die Frist endet am 28. Juni.

Auch für Kinos gibt es ab sofort eine solche Sonderförderung für 2020. Hier wurde jedoch ein Pauschalmodell zugrunde gelegt. Schließlich würden die Kinos weitgehend gleichmäßig unter der Pandemie leiden, erklärt die FFA. Hier endet die Antragsfrist am 30. Juni.

Antragsformulare Produktion
Antragsformulare Verleih
Antragsformulare Kino


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