Einreiseverordnung: Ausnahmen für Kreativschaffende

Einreiseverordnung: Ausnahmen für Kreativschaffende

Seit Sonntag gilt die verschärfte Corona-Einreiseverordnung. Im Vorfeld hatte der Deutsche Kulturrat diesbezüglich auf die Benachteiligung der Kreativschaffenden gegenüber Sportler*innen hingewiesen. Während für Letztere Sonderregungen vorgesehen waren, galten diese nicht für Kreative, die im Ausland arbeiten. Hier wurde nun nachgebessert, nachdem die Kulturbeauftragte des Bundes, Monika Grütters, den Vorschlägen des Kulturrates gefolgt ist, wie in der Pressemitteilung berichtet wird.

Für kulturell und kreativ tätige Personen, „die zur künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen an künstlerischen oder kulturellen Produktions- oder Präsentationsprozessen teilnehmen“, gilt eine Ausnahme der Quarantäne-Pflicht bei der Rückkehr nach Deutschland. Eine Besserstellung der Sportler*innen gibt es nun nur noch im Fall von sogenannten Virusvariantengebieten. Hier gibt es aktuell keine Ausnahme für Kreativschaffende, sondern nur für Sportler*innen. Der Kulturrat fordert auch hier eine Gleichstellung.

Die Pressemitteilung gibt es hier.


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