In der jüngsten Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates wird die Schlechterstellung von Kultur gegenüber dem Sport hinsichtlich der neuen Corona-Einreiseverordnung des Bundes. Diese gilt ab 1. August und enthält eine Sonderregelung für Sportler*innen, nicht aber für Künstler*innen, die zum Arbeiten nach Deutschland einreisen möchten bzw. nach einer Dienstreise wieder zurückkommen. Dies ist nach wie vor nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Diese Ungleichbehandlung sei nicht akzeptabel. Schließlich sind Kunst und Kultur im Grundgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt. Für den Sport trifft dies nicht zu.
„Der internationale Austausch ist essenziell für das kulturelle Leben“ sagt Geschäftsführer Olaf Zimmermann in der Pressemitteilung. „Kunst und Kultur leben von Begegnungen über Grenzen hinweg. Es ist daher zwingend erforderlich, bei der neuen Corona-Einreiseverordnung ab dem 01. August die Schlechterstellung der Kultur gegenüber dem Sport zu beenden.“
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