Freiberufler*innen üben als selbstständige*r Unternehmer*in eine Tätigkeit aus und übernehmen die wirtschaftliche Verantwortung für ihr Tun. Sie entscheiden selbst, wie viel Geld sie aus dem Unternehmen privat entnehmen und welche beziehungsweise ob sie Risiken eingehen. Die Verantwortung, die Freiberufler*innen übernehmen, ist sehr hoch und bei Fehlern haften sie mit ihrem Privat- und Betriebsvermögen. Doch wer sich dazu entscheidet selbstständig tätig zu werden steht vor der Gründung vor einigen wichtigen Entscheidungen und Aufgaben.
Geschäftsmodell
Für den unternehmerischen Erfolg ist die eigene Person sehr wichtig. Doch ohne das passende Geschäftsmodell ist es schwer sich am Markt langfristig zu etablieren. Als Freiberufler*in steht man ständig in der Verantwortung die angebotene Leistung zu erbringen und Kunden zu akquirieren. Deshalb sollte man sich zu Beginn fragen, ob man das nötige Know-How besitzt sein Vorhaben auf Erfolgskurs bringen zu können. Es empfiehlt sich einen Businessplan zu schreiben und alle wichtigen Details festzuhalten. Eine ausführliche Analyse der Konkurrenz, Zielkunden und des Marktes stärkt die eigenen Fähigkeiten und kann helfen spätere Risiken zu minimieren bzw. auszuschließen.
Gewerbetreibend oder Freiberuflich?
Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden sind Freiberufler*innen von bestimmten Buchhaltungspflichten und der Gewerbesteuer befreit. Gesetzliche Grundlage für das Finanzamt ist § 18 des Einkommensteuergesetzes, worin festgehalten ist welche Berufe in der Selbstständigkeit als Freiberufler*in anerkannt sind. Alle sogenannten freien Berufe sind in einem Katalog („Katalogberufe“) aufgelistet. Darunter finden sich künstlerische und schriftstellerische sowie wissenschaftliche und erzieherische Tätigkeiten. Ärztliches Fachpersonal, Rechtsbeistände, Steuerbevollmächtigte und freischaffende Trainer*innen und Lehrer*innen zählen ebenfalls dazu. Ist die Zuordnung zur Gruppe der freiberuflich Tätigen eindeutig, empfiehlt es sich im nächsten Schritt zu prüfen ob bestimmte Zulassungsvorschriften beachtet werden müssen. Das kann eine bestimmte Ausbildung oder Fähigkeit sein. Gelten für den freien Beruf keine Vorschriften reicht es aus die Gründung beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich eine*n Steuerberater*in, einen Rechtsbeistand für Existenzgründer*innen oder eine Existenzgründungsberatung im Vorfeld zu kontaktieren. Denn bei vielen Berufen herrscht auf Seiten des Finanzamtes noch Unsicherheit im Hinblick auf den über den Status als Gewerbetreibende*r oder Freiberufler*in. Vor allem bei neuen Berufen und aus dem IT-Bereich. Nicht selten endet die Zuordnung dann in Mischformen. Zu einem Teil freiberuflich und der andere Teil gewerbetreibend. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man als freie*r Texter*in arbeitet und gleichzeitig einen Online- Shop betreibt. Um als Freiberufler*in beim Finanzamt anerkannt zu werden, muss der freiberufliche Anteil größer sein als der gewerbliche.
Rechtsform
Freiberufler*in ist rechtlich gesehen ein*e Einzelunternehmer*in und kein Unternehmen. Auch mehrere Freiberufler*innen, die sich zusammen schließen, beispielsweise in einer GbR, bleiben als Gemeinschaft Freiberufler*innen. Um die eigene finanzielle Haftung zu beschränken ist es sogar möglich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass der Freiberufler dabei die Gewerbesteuerfreiheit
aufgibt, denn die Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Gewerbesteuerpflicht.
Einkommen
Bei der Festlegung der Preise oder Tagessätze sollte beachtet werden, dass außer den Kosten auch der eigene Lebensunterhalt sowie die eigene Absicherung und die des Business gedeckt sein soll. Realistische Preise zu kalkulieren und diese selbstsicher gegenüber Kunden zu vertreten ist für den unternehmerischen Erfolg unabdingbar. Ein Vergleich, wie viel Geld andere Freiberufler*innen in der Branche für vergleichbare Leistungen nehmen, ist hilfreich. Viele Freiberufler*innen verkaufen ihre Leistung unter Wert. Das schadet nicht nur ihnen selbst, sondern auch der gesamten Branche.
Gut abgesichert
Neben dem üblichen Versicherungsschutz wie Kranken- und Rentenversicherung, sollte über die Risikenminimierung nachgedacht werden. Während sich bei der Krankenversicherung die Frage nach gesetzlich oder privat stellt, wird bei der Rentenversicherung nach Art der Tätigkeit unterschieden. Für den Fall der Fälle ist es empfehlenswert eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Berufliche Fehler können schnell die aufgebaute Existenz in finanzielle Schieflage und Gefahr bringen. Eine rechtzeitige Absicherung schützt im schlimmsten Fall beispielsweise vor hohen Schadenersatzforderungen, wenn der Freiberufler einen Fehler begangen hat und dadurch einem anderen ein Schaden entstanden ist.
Finanzamt
Freiberufler zahlen Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Einkommenssteuer ist der erzielte Gewinn ausschlaggebend für die Berechnung der Höhe. Es gilt: Je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz. Zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit fragt das Finanzamt nach den zu erwartenden Einkünften. Auf dieser Grundlage werden die Steuern ermittelt. Am Ende des Jahres wird dann überprüft ob zu viel bezahlt wurde; dann bekommt der Freiberufler Steuern zurück. Wurde zu wenig bezahlt muss der Freiberufler nachzahlen. Zusätzlich sind Freiberufler umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie auf ihre Leistungen 19% Umsatzsteuer drauf schlagen und diese in ihren Rechnungen ausweisen und direkt an das Finanzamt abführen. Gemäß §18 UstG müssen Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. In den ersten zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit sind Freiberufler monatlich dazu verpflichtet. Danach legt das zuständige Finanzamt fest, wie oft die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden muss.
Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden bleiben Freiberufler von viel Papierkram verschont. Ihre Konzentration können sie somit auf ihr Kerngeschäft lenken. Damit alle Hürden gut gemeistert werden ist eine präzise Planung vor dem Schritt in die freiberufliche Tätigkeit von Vorteil. Umfassende Informationen und die rechtliche Absicherung tragen ihren Teil zum unternehmerischen Erfolg bei.
Bei Fragen kann man sich immer an das zuständige Finanzamt wenden.
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