Im Original von 2013 gibt es im zweiten Akt des Publikumslieblings „Nussknacker“ Blackfacing bei zwei Kindern, was schon 2015 zu E-Mail-Verkehr mit Beschwerden führte. Die Interdanten des Staatsballett sprachen mit den Choreografen Vasily Medvedev und Yuri Bulaka und die Kinder traten ohne Blackfacing auf. Das bedeutete einen erheblichen Eingriff ins Urheberrecht. Doch es sind noch mehr Elemente aus der Inszenierung betroffen. So müsste, laut der kommissarischen Staatsballett-Chefin Christiane Theobald, der chinesische Tanz, der Stereotypen mit kleinen Trippelschrittchen zeigt und der orientalische Tanz mit den Haremsdamen und einem Solisten mit brauner Körperschminke neu bewertet werden.
Ob eine Chance besteht, dass wir diesen „Nussknacker“ wieder sehen dürfen erfahrt ihr hier.
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