Das Münchner Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger plant die Versteigerung mehrerer indigener Artefakte, die jedoch von der mexikanischen Regierung als deren Nationaleigentum beansprucht werden. Die mexikanische Kulturministerin Alejandra Frausto fordert deshalb die Absage der Versteigerung in einem Brief an das Auktionshaus. Dies stützt sie auf die Tatsache, dass 74 der 324 zum Verkauf stehenden Gegenstände Eigentum des lateinamerikanischen Landes seien. Damit stelle der Verkauf eine Straftat nach mexikanischem Recht dar und unterstütze den Schmuggel und das grenzübergreifende organisierte Verbrechen.
Es heißt, dass bereits eine Anzeige bei der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft erstattet wurde. Das Auktionshaus weist die Anschuldigungen jedoch ab: „Alle von uns angebotenen Objekte verfügen über Provenienznachweise, die belegen, dass die Objekte sich legal in Deutschland befinden. Zudem liegen Gutachten namhafter Institute zur Echtheit vor. Sämtliche Objekte der Auktion wurden durch das Art Loss Register überprüft.“
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