Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: das Veto hinsichtlich der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags der Landesregierung aus Sachsen-Anhalt ist verfassungswidrig. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Festsetzung des Beitrags frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen müsse. Damit ist die Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung des Beitrags angesprochen, die Einflussnahmen auf den Programmauftrag über den Beitrag verhindern soll.
Geklagt hatten ARD und ZDF. Die Erhöhung um 86 Cent pro Haushalt gilt nun rückwirkend vom 20. Juli 2021 an. Das Gericht betonte in der Erklärung aber auch den Auftrag der Sender zur Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt im Programm.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Entscheidung des Gerichts, verweist aber ausdrücklich auf die Bedeutung der Kulturanteile in den Programmen der öffentlichen-rechtlichen Sender für die Vielfaltssicherung. Zuletzt wurden diese heruntergefahren.
Eine Erklärung zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sowie Auszüge aus dem Urteil und die Stellungnahme gibt es hier beim Deutschen Kulturrat.
Das sperrige Gerichtsurteil in voller Länge gibt es hier.
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