Auf 21 Seiten inklusive Anhang hat die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein Hygienerahmenkonzept herausgegeben. Dieses soll als Grundlage für die geplanten und teilweise schon praktizierten Öffnungen während der Corona-Krise dienen. Darin sind spezifische Regeln für die unterschiedlichen Veranstaltungstypen enthalten. So sind nicht nur Kulturveranstaltungen inbegriffen, sondern u.a. auch das Chorsingen, Museen, Bibliotheken, Musikschulen sowie religiöse oder kultische Veranstaltungen.
Besonders spannend ist die Formel des TU-Professors Kriegel zur Berechnung der Personenzahl in Räumen mit maschineller Belüftung. Eine solche Lüftungsanlage kann die maximale Besucher*innenzahl von 100 Personen nach oben verschieben. Dies ist laut der Anlage des Dokuments dann möglich, „wenn eine maschinelle Lüftungsanlage mit kontinuierlichem Frischluftvolumenstrom (100 %), die den gesamten Veranstaltungsraum sowie die Nebenräume mit Zuluft von außen versorgt und die Abluft konsequent aus dem Raum abführt“.
Das Rechenbeispiel dürfte Veranstalter*innen wieder in ihre Schulzeit zurück versetzt fühlen. Das vollständige Dokument zum Download gibt es hier.
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